Josefigasse 47

Aus Baugeschichte

Österreich » Steiermark » Graz » 8020

Route:Südtirolerplatz bis Lendplatz (Graz)


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47° 4' 32.16" N, 15° 25' 42.42" E


"Ehemaliger Schwizen-Gülthof"

Dreiachsiger Hof in L-Form aus dem späten 17. Jh., zur Keplerstraße zweiachsige Schopfwalmgiebelfront, Anbau der ersten Hälfte des 18. Jhs. Die Fassade ursprünglich durch Fenster- und Gesimsgliederungen geprägt, im 20. Jh. abgeräumt; der stichkappengewölbte Keller auf Pfeilern jedoch noch aus dem 17. Jh. erhalten.

Hinter dem Herrenhaus befand sich ein großer Freigarten, der den Landständen untertan war (die Ansicht von Andreas Trost, Graz von Osten 1699, zeigt einen großen Gartenpavillon). 1663 war er im Besitz der Stürckh und der Gräfin Saurau. Baronin F. von Schwizen vermachte die Gründe dem Stifte St. Lambrecht; der Miterbe Landrat A. Stuppan v. Ehrenstein errichtete mit acht Untertanen die sogenannte Schwizengült (siehe Josefigasse 73). (Nach ÖKT 1984)

Die Josefigasse hieß im 18. Jh. „Lange Gasse hinter dem Lendplatz“, darauf Johannesgasse; der Name dürfte von der Johannes-Nepomuk-Kapelle stammen, die sich bis 1882 neben der Toreinfahrt zum Haus Nr. 47 befunden hatte (siehe die Federzeichnung).

Kommentare

Auch wenn das pittoreske Bild des 19. Jhs. heute nicht mehr erkennbar ist, sollte der Erhaltung des heute als Gasthaus genutzten Gebäudes größeres Augenmerk zugewendet werden. Es ist derzeit nicht denkmalgeschützt und liegt auch nicht in einer Altstadt-Schutzzone. Als einer der letzten erhaltenen Gülthöfe des 17. Jhdts. sollte raschest eine Unterschutzstellung durch das Denkmalamt eingeleitet werden.

Als hier ein Bauvorhaben bekannt wird, reagiert die Stadtplanung damit, dass die hier geltende Bebauungsplan-Pflicht deshalb nicht zum Tragen kommen muss, weil es sich um eine "Baulücke" in einer Blockrandbebauung handelt. Eine solche würde aber erst durch den Abbruch des Baubestandes (Josefigasse 34, 45 und 47) entstehen!

Im August 2024 wird mit dem Abbruch des Hauses Josefigasse 43 begonnen, der Gülthof soll angeblich 2025 dran glauben müssen. Es wird deshalb noch einmal eine Anfrage an das Bundesdenkmalamt gerichtet.

Einzelnachweise

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